Wie barrierefrei ist Ihr Unternehmen?

Wandeln Sie auch große Mengen an Dokumenten in barrierefreie Formate um!

Menschen mit Beeinträchtigungen können durch vielerlei Barrieren an einer vollen Teilnahme gehindert sein. Diese Beeinträchtigungen können dann zu echten Behinderungen werden: Sie behindern und verhindern die Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben im Alltag. Barrierefreiheit muss also so gestalten werden, dass das allgemeine Lebensumfeld für alle Menschen gut zugänglich ist. Dies gilt beispielsweise für öffentliche Orte und Gebäude, Wohnungen und Arbeitsplätze, Verkehrsmittel und Freizeitangebote. Barrierefreiheit bezieht sich aber auch auf das Design von Produkten, Geräten und Dienstleistungen, die auch für Personen mit Beeinträchtigungen nutzbar sein müssen. Des Weiteren muss der Zugang zu Informationen barrierefrei gewährleistet sein. Dazu gehören u.a. eine „leichte Sprache“, barrierefreie Kommunikation und die digitale Barrierefreiheit im Internet.

Beeinträchtigungen können sein: Kommunikation, Gehör, Mobilität, physische oder psychische Beeinträchtigung, Wahrnehmungsbehinderung oder eine Sehbehinderung. Weltweit haben ca. 285 Millionen Personen eine Sehbehinderung oder sind blind. In Deutschland leben bereits über eine Million sehbehinderte und blinde Menschen. Und diese Zahl wird sich deutlich erhöhen, da die Bevölkerung immer älter wird.

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und daher ein wichtiges Thema der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch Deutschland hat sich dazu verpflichtet für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen des Bundes beispielsweise müssen nach § 4 des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz barrierefrei sein.

Wie ist die Lage derzeit bei Unternehmen der Privatwirtschaft? Leider sind noch immer nicht alle Angebote von Unternehmen für Personen mit Beeinträchtigungen problemlos barrierefrei zugänglich. Dies wird sich jedoch ändern: Das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet dann auch Anbieter von bestimmten Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Es geht hier vor allem um die digitale Barrierefreiheit.

Informationen über weitere Verordnungen und Richtlinien zu barrierefreien Dokumenten

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) ist bereits seit 2011 in Kraft, aktuell mit der neuen Fassung vom Mai 2019. Hierin stehen Einzelheiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit und es werden Vorgaben dazu gemacht, welche Inhalte barrierefrei zu gestalten sind. Diese Verordnung gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Wichtig zu wissen: Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch die Überwachungsstellen von Bund und Ländern mittels Stichprobenkontrollen überprüft.

Und vergessen wir nicht die „Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“, auch European Accessibility Act (EAA) genannt.  Anbieter müssen nun ihre Dienstleistungen und Produkte unter Berücksichtigung von Funktionen für die Barrierefreiheit entwickeln. Diese Richtlinie muss von den einzelnen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll die Umsetzung dieser Richtlinie im sogenannten „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ stattfinden. Jetzt wäre tatsächlich ein guter Zeitpunkt, um über Barrierefreiheit der eigenen Dienstleistungen und Produkte nachzudenken.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?

Die barrierefreie Gestaltung von Online-Dokumenten ist für Unternehmen unerlässlich, um ein integratives Umfeld für Mitarbeiter und Kunden zu schaffen. In der Kunden- und Bürgerkommunikation ist die Gestaltung barrierefreier Dokumente ein Muss. Die Erstellung kann jedoch eine echte Herausforderung sein, vor allem, wenn es um das Design und die Umwandlung sehr großer Dokumentenmengen geht. Sogenannte Output Transformation-Tools konvertieren Dateien, wie z. B. PDFs, so, dass sie den Standards für Barrierefreiheit in strukturierten und zugänglichen Formaten entsprechen. Dadurch werden auch Menschen mit Sehbehinderungen angemessen unterstützt.  

Machen Sie Content für alle Ihre Zielgruppen barrierefrei

Unternehmen haben einen steigenden Bedarf an der Erstellung barrierefreier Dokumente, wie z. B. Kontoauszüge, Rechnungsinformationen oder Versicherungspolicen, um nur einige zu nennen. Und nun stellen Sie sich vor, sie müssten all diese Dokumente manuell bearbeiten, um sie barrierefrei zu gestalten. Die Kosten würden explodieren. Die Lösung: Erstellen Sie dynamische und barrierefreie PDFs automatisiert.

OpenText Exstream ist eine kosteneffiziente Lösung, mit der Sie barrierefreie PDFs – inklusive dynamischer Diagramme, Videos, Hyperlinks und anderer Multimedia-Elemente – erstellen können. Die PDFs entsprechen den strengen Web Content Zugänglichkeitsrichtlinien (WCAG) 2.0-Standards und helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu verringern, soziale Verantwortung zu zeigen und Kundenzufriedenheit und -loyalität zu erhöhen. Die Lösung generiert automatisch umfangreiche Dokumente in barrierefreien Formaten für die Darstellung im Internet. Die manuelle Bearbeitung entfällt.

Einige Vorteile von OpenText Exstream auf einen Blick:

  • Geringere Kosten für die Erstellung von barrierefreiem Content
  • Höhere Kundenzufriedenheit und Loyalität bei der großen und wachsenden Bevölkerungsgruppe der Sehbehinderten
  • Schaffung eines integrativen Umfelds für alle Kunden und Mitarbeiter
  • Verbesserung der sozialen Verantwortung des Unternehmens
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, die möglicherweise langsamer sind, wenn es darum geht, die sehbehinderte Zielgruppe zu unterstützen

Wenn Sie mehr erfahren möchten, holen Sie sich jetzt unser Informationspaket und sehen Sie sich unsere Webinar-Aufzeichnung an.

Gerd Kollakowski

Gerd Kollakowski ist Senior Account Manager bei OpenText und verantwortlich für das Thema Customer Experience Management. Zu seinen Schwerpunkten zählt die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und im Energie-Sektor. Die Einführung der Barrierefreiheit steht im Fokus zur Ausrichtung einer kunden-zentrischen und kunden-freundlichen Organisation.

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