März 2024: Update zum Thema E-Invoicing in Deutschland

Bundestag und Bundesrat haben dem Wachstumschancengesetz zugestimmt

Am 22. März 2024 hat der deutsche Bundesrat offiziell dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zugestimmt. Der Bundesrat hat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt und den Einigungsvorschlag angenommen. Trotz einiger Kritik und Überarbeitungen wurde das Gesetz schließlich mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Dieses Gesetz enthält die Regelungen für das geplante E-Invoicing-Mandat.

Ziel des Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch steuerliche Anreize und Entlastungen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro zu stärken und enthält unter anderem Regelungen zum Klimaschutz und zur Konjunkturbelebung. Deutschland soll modernisiert und zukunftssicher gemacht werden. Die Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft werden gestellt. Außerdem soll das Wachstumschancengesetz Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern.

Einer der wichtigsten genannten Punkte ist die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungsprozesse.

E-Invoicing kommt nun schneller als Sie denken!

Der offizielle Zeitplan ist wie folgt:

Was bedeutet dies für Sie und Ihr Unternehmen? Angesichts der Tatsache, dass die Verpflichtung zum Empfang bereits am 01.01.2025 greift, müssen sich in Deutschland ansässige Unternehmen sehr zeitnah auf das neue Mandat vorbereiten.

Das heißt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen ALLE in Deutschland ansässige Unternehmen sicherstellen, dass sie eine Infrastruktur bereitstellen die es Ihnen erlaubt, die von ihren Lieferanten ausgestellten elektronischen Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Hier wird es insbesondere darauf ankommen, eine skalierbare Infrastruktur vorzuhalten, die es ermöglicht, die Umstellung aller Lieferanten innerhalb der nächsten 2-3 Jahre zu ermöglichen.

Parallel dazu werden Planungen notwendig sein, wie allen Kunden ab dem 01.01.27 bzw. 01.01.28 (je nach Unternehmensgröße) elektronische Rechnungen gesendet werden können.

Die Einführung eines elektronischen Meldesystems wird erst in einem zweiten Schritt frühestens ab 2028 erfolgen

OpenText unterstützt seine Kunden dabei, die oben genannten Fristen einzuhalten. Zusätzlich steht unser e-Invoicing Mandate Readiness Check Service zur Verfügung. Dieser Service hilft Ihnen dabei, den Output ihrer ERP-, Finanz- und Buchhaltungssysteme zu bewerten, um sicherzustellen, dass Ihre IT-Landschaft die Anforderungen der bevorstehenden e-Invoicing Mandate erfüllt.

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