Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Deadline ist der 28. Juni 2025

Kennen Sie die Deadline? Ab dem 28. Juni 2025 gelten Regeln, mit denen Menschen mit Behinderung eine umfänglichere Teilhabe in der digitalen Welt ermöglicht werden sollen. Sind Sie darauf vorbereitet? Falls nicht, droht ein Bußgeld, und dies kann bis zu 100.000 Euro betragen.

Der EU-Akt zur Barrierefreiheit soll für Menschen mit Beeinträchtigungen eine bessere Teilhabe gewährleisten. Dies betrifft einige Produkte und Dienstleistungen und dazu gehören unter anderem auch wichtige Dokumente – egal ob archiviert oder neu erstellt.

Die Deadline betrifft auch Ihr Unternehmen! Gewährleisten Sie die Einhaltung der Barrierefreiheit!

Und hier kommen Sie ins Spiel. Ist Ihre IT-Abteilung darauf vorbereitet? Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Dokumente für alle zugänglich sind. Viele sind jedoch für den allgemeinen Benutzer konzipiert. Auf die Zugänglichkeitsmerkmale wurde nicht immer geachtet und daher sind Benutzer mit Beeinträchtigungen ausgeschlossen.

Die Deadline ist der 28. Juni 2025!

Vermutlich sind auch in Ihrem Unternehmen große Mengen an Dokumenten im PDF-Format vorhanden. Es gibt Gründe, warum das PDF-Format der De-facto-Standard für elektronische Dokumente in der Massenkommunikation mit Kunden ist, beispielsweise für Kontoauszüge, Bescheide oder Rechnungen, denn PDFs bieten eine unveränderliche Momentaufnahme. Außerdem wird PDF häufig als gesetzlicher Standard für Archive genutzt. In einigen Branchen, z. B. im Finanz- und Versicherungswesen, schreiben die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass die offiziellen elektronischen Archivunterlagen im PDF-Format vorliegen müssen. Aber nicht nur PDF-Dateien sind betroffen. Viele Unternehmen nutzen und archivieren weiterhin Druck-Formate wie z.B. AFP (Advanced Function Presentation).

Wie können Sie also gewährleisten, dass all diese Dokumente barrierefrei gestaltet sind? Eine manuelle Bearbeitung jedes einzelnen Dokumentes sprengt sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen.

Ermöglichen Sie den barrierefreien Zugang zu digitalem Content bis spätestens 28. Juni 2025

PDF-Dateien können so erstellt werden, dass sie für Personen mit Behinderungen zugänglich sind. Barrierefreie Dokumente zeichnen sich durch eine spezielle Kennzeichnung, Markierung und Struktur aus. So können unterstützende Technologien wie Bildschirmleseprogramme den Inhalt in der richtigen Reihenfolge interpretieren, die Navigation verbessern und umfassende Informationen über visuelle Elemente wie Bilder und Diagramme liefern.

Die seit 2014 genutzten PDF-Dateiformate können Tags, Textäquivalente, Untertitel, Audiobeschreibungen und mehr enthalten. Mit Tags versehene PDF-Dateien lassen sich beispielsweise für Leser mit Sehbehinderungen aufbereiten und vergrößern.

Die OpenText Enterprise Document Accessibility-Lösung erleichtert das Tagging, indem sie semantische Tags und Metadaten zu PDF-Dateien hinzufügt, die deren Struktur und Barrierefreiheit optimieren. Zur Verbesserung der Metadaten können Autoreninformationen, Dokumententitel, Schlüsselwörter und andere beschreibende Attribute hinzugefügt werden, durch die Benutzer den Inhalt leichter finden und verstehen können.

Beschleunigen Sie Korrekturen, die Erstellung barrierefreier Dokumente und die Verbesserung der Compliance

Es ist klar: Kein Unternehmen hat die Ressourcen, jedes einzelne Dokument auf Barrierefreiheit zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren. Idealerweise kann dies kosteneffizient und mit der geforderten Qualität automatisiert werden.

Profitieren Sie von einer automatischen Konvertierung und Darstellung der archivierten Inhalte in Ihrem Unternehmen in einem benutzerfreundlichen, leicht navigierbaren Format, einschließlich der Einhaltung von Zugänglichkeitsstandards. Mit dem OpenText Output Transformation Server steht dafür eine leistungsstarke Engine zur Verfügung, mit der Sie Dokumente auch in großem Umfang On-Demand umwandeln, speichern und in hochgradig vollständigen und strukturierten barrierefreien Formaten präsentieren können.

Output Transformation Server kann sowohl On-Premises als auch in der OpenText Cloud genutzt werden. Die Bereitstellung in der Cloud bietet einfachen Zugriff auf die neuesten Updates sowie Agilität, Flexibilität und Leistung. Mit der Output Transformation Server Cloud Edition können Sie Content schnell und sicher direkt in der Cloud umwandeln.  

Auch wichtig zu wissen: Mit der Lösung kann die Konvertierung der Dokumente On-Demand erfolgen, und zwar direkt aus den Archiven. Das heißt, dass bereits archivierte Dokumente ob in PDF- oder Druck-Format nicht zusätzlich konvertiert und aufbewahrt werden müssen. Sie können auf Anfrage einfach und schnell barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Ihr Unternehmen benötigt daher weniger Speicherkapazität, was auch geringere Kosten bedeutet.

Wandeln Sie Ihre Dokumente bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei, automatisiert, sicher und konform mit den Enterprise Document Accessibility-Lösungen von OpenText um!

Wenn Sie mehr über die Enterprise Document Accessibility-Lösung von OpenText erfahren möchten, kontaktieren Sie einen OpenText-Experten.


Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können, ist das Ziel in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit sowie die barrierefreien Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest. Auf diese Weise unterstützt sie die Mitgliedstaaten dabei, ihre Gesetzgebungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html

Die mobile Version verlassen