Neuigkeiten zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung in Deutschland

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Mit diesem Wachstumschancengesetz soll laut Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.

Im Rahmen der Anhörung der Verbände (wir haben bereits darüber berichtet) haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder wichtige Fragen erörtert. Es gilt, möglichst frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit in der Praxis zu geben.

Hier die wichtigsten Punkte:

Entgegennahme der elektronischen Rechnungs ist verpflichtend:

Nach dem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes ab dem 1. Januar 2025 ist die Entgegennahme einer elektronischen Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend. Die in § 27 Abs. 39 UStG-E enthaltene Möglichkeit, in der Einführungsphase auch eine sonstige Rechnung zu nutzen, betrifft nur die Ausstellung einer Rechnung. Wenn der Rechnungsaussteller sich für die Verwendung einer elektronischen Rechnung entscheiden sollte, muss der Rechnungsempfänger diese daher auch entgegennehmen.

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Lesen Sie mehr über E-Invoicing auch in unseren anderen Blogartikeln.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere Webinare hin, die Sie interessieren könnten:

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Herausforderung für den Mittelstand: Immer mehr Länder setzen auf B2B Mandate beim E-Invoicing

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