Update: E-Invoicing und das Wachstumschancengesetz

Bezüglich des Wachstumschancengesetzes und der Einführung von E-Invoicing scheint es Ende Februar 2024 im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat nun zu einem Kompromiss und zu einer tragbaren Einigung gekommen zu sein. Das jetzt „abgespeckte“ Wachstumschancengesetz (WCG) hielte damit nur noch ein direktes Entlastungsvolumen von knapp über drei Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft bereit. Allerdings bleiben die E-Rechnungs-Artikel in diesem neuen Entwurf nahezu unangetastet. Warum? Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMI) zufolge dürfte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit mehr als über zehn Milliarden Euro pro Jahr führen. E-Invoicing kann die Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung in nahezu Echtzeit ermöglichen. Dadurch könnte die in Deutschland noch immer klaffende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken geschlossen werden. Andere EU-Länder wir beispielsweise Italien haben den Schritt bereits unternommen.

Die Pläne zur Einführung des E-Invoicing:

Der offiziell beschlossene Kompromiss passiert im weiteren Verlauf am 22. März 2024 den Bundesrat. Allerdings ist der tatsächliche Beschluss im Bundesrat noch unklar, denn die immer noch nicht abschließend geklärte Frage zum „Agrar-Diesel“ bedarf noch der Zustimmung einiger Länderchefs.

Wichtig:

Der E-Invoicing-Aspekt als Teil des Wachstumschancengesetzes ist unangetastet geblieben. Daher empfehlen wir:

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