Verpflichtendes E-Invoicing für inländische B2B-Umsätze: Stand der Dinge

Wie wir bereits in unserem Blogpost vom 3. Mai erläutert haben, ist die Einführung der E-Rechnung in Deutschland zum 01. Januar 2025 geplant. Heute geben wir Ihnen ein kurzes Update zum derzeitigen Stand der Dinge.

Wie bereits beschrieben, wurde Mitte April ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einführung von E-Invoicing in Deutschland an eine ganze Reihe wichtiger Wirtschaftsverbände verschickt. Nun hat sich der Verband elektronische Rechnung (VeR) zu diesem Diskussionsentwurf geäußert. Der VeR versteht  sich als Vertreter von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Als Spezialist für EDI-Projekte inklusive e-Invoicing und Integration von Geschäftspartnern, Daten und Systemen ist OpenText bereits seit 2018 Mitglied im VeR.

Der VeR unterstützt das im Schreiben des BMF skizzierte Vorgehen. Folgende Aspekte werden begrüßt:

E-Invoicing: Die Chancen überwiegen die Risiken

Für den VeR-Vorstand Richard Luthardt ist es wichtig, auf Vorhandenem aufzubauen, anstatt neue Unsicherheiten zu schaffen. Es gilt hierbei auch, durch konkrete Vorgaben möglichst zeitnah technische und rechtliche Sicherheit zu schaffen. Dies sollte einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten. Die VeR-Experten bringen hier den Einsatz des hybriden Rechnungsformats ZUGFeRD in die Diskussion ein. Sie vermuten, dass kleinere Unternehmen derzeit noch nicht über die technologische Ausstattung verfügen, dass sie reine XML-Datensätze ohne Visualisierung erstellen, senden, empfangen und verarbeiten können. Außerdem sollen technische, organisatorische und rechtliche Zugangshürden und Unsicherheiten abgebaut werden.

Zitat von Andreas Killinger aus dem entsprechenden Arbeitskreis des VeR: „Aus den gleichen Gründen begrüßen wir ausdrücklich die Absicht des Bundesfinanzministeriums, neben staatlichen Angeboten auch bestehende Plattformen der Privatwirtschaft zum sicheren, rechtskonformen und einfachen Austausch elektronischer Rechnungen zulassen zu wollen. Denn nur so wird sich der ambitionierte Zeitplan einhalten lassen. Und: Die bisher gerade von großen Unternehmen und Softwareherstellern getätigten Investitionen zur Implementierung funktionierender Rechnungsaustauschprozesse gehen nicht einfach verloren, sondern können die Umstellung der gesamten Volkswirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch sogar deutlich beschleunigen.“

Was könnten die nächsten Schritte sein?

Maßgeblich hängt nun Vieles auch davon ab, wie die anderen Interessensgruppen auf den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums reagieren. Entsprechende Stellungnahmen und Positionspapiere sind bereits in Arbeit.

Wir werden Sie daher weiterhin unter anderem im Rahmen unserer Webinarreihe „eInvoicing Update“ über die Neuerungen auf dem Laufenden halten: Am 15. September findet unser beliebtes E-Invoicing Update statt – Sie können sich bereits jetzt anmelden.

Am 19.09. findet zudem ein E-Invoicing Event in der kanadischen Botschaft in Berlin statt. Sie können in dieser exklusiven Veranstaltung mit führenden eInvoicing-Experten diskutieren, was die E-Rechnungspflicht bedeutet und wie die Umsetzung aussehen könnte. Mit dabei sind unter anderem Bernard Lindgens – Bundeszentralamt für Steuern und Ellen Cortvriend von PWC. Registrieren Sie sich hier zu unserer Veranstaltung.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem Thema E-Invoicing für inländische B2B-Umsätze auseinanderzusetzen, damit Sie sich schon jetzt auf die neuen Regeln vorbereiten können. Kontaktieren Sie jetzt einen OpenText-Experten. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu sinnvollen und möglichen Lösungen für Ihr Unternehmen.  Lesen Sie mehr über E-Invoicing auch in unseren anderen Blogartikeln oder schauen Sie sich unsere Webinaraufzeichnungen an: Wichtiges zum Thema E-Invoicing in 15 Minuten.

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