Februar 2024: Update zum Thema E-Invoicing und Compliance bei der Mehrwertsteuer

Willkommen zur Ausgabe Februar 2024 unserer Informationen/unseres Newsletters zum Thema E-Invoicing & VAT Compliance. Dieser Newsletter enthält die neueste Sammlung von Updates zu unseren Echtzeit-Blogs und den jeweiligen Updates für die verschiedenen Länder.

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In dieser Ausgabe finden Sie unter “ Hot Topics“ die Meldung, dass Polen sein E-Invoicing-Mandat auf unbestimmte Zeit verschoben hat, und die Frage, wie Unternehmen damit umgehen sollten.

In der Rubrik Neuigkeiten und Aktualisierungen zur Einhaltung der Vorschriften“ erhalten Sie die neuesten Informationen zu den weltweiten Mandaten: Malaysia bereitet sich auf sein Mandat für August 2024 vor, und Belgiens Mandat wird im Januar 2026 wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

In der Zwischenzeit werfen wir einen eher philosophischen Blick auf das Mandat in Frankreich und auf die Frage, ob Unternehmen wirklich einen zertifizierten Anbieter brauchen oder nicht. Die Frage lautet: „To PDP, or not to PDP, that is the question“!

Hot Topics – Aktuelle Themen – E-Invoicing

Januar 2024: Polens Mandat für E-Invoicing wurde aufgrund von Systemfehlern auf unbestimmte Zeit verschoben

Am 19. Januar 2024 gab der polnische Finanzminister Andrzej Domański unerwartet bekannt, dass die Umsetzung des geplanten nationalen Mandats für das E-Invoicing auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Dies ist das zweite Mal, dass Polen das Mandat verschoben hat, nachdem es zuvor bereits um sechs Monate von einem ursprünglichen Zeitplan im Januar 2024 auf Juli 2024 hinausgeschoben wurde.

Das KSeF-System ist seit Januar 2022 in einer „freiwilligen Phase“ in Betrieb. Das Finanzministerium hatte den Unternehmen versichert, dass das KSeF-System für die vollständige Einführung bereit sei. Umso überraschender ist die jüngste Enthüllung von kritischen Fehlern und Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Plattform, das erwartete Rechnungsaufkommen zu bewältigen. Während das Ministerium zuvor behauptet hatte, das System sei in der Lage, 100 Millionen Rechnungen pro Tag zu verarbeiten, scheint es, dass diese Zahl aufgrund der Verarbeitungsspitzen am ersten und letzten Tag eines jeden Monats hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleiben könnte.

Da die Gefahr besteht, dass die Unternehmen im Falle eines Systemausfalls keine Rechnungen ausstellen können, hat das Ministerium vorsichtshalber beschlossen, das Mandat zu pausieren. Es ist nun eine umfassende externe Prüfung des Systems geplant, um die Probleme zu bewerten und einen Plan zu ihrer Behebung zu erstellen. Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist und ein Plan zur Beseitigung der Fehler vorliegt, wird ein neuer Zeitplan bekannt gegeben. Das Ministerium stellte klar, dass dies nicht im Jahr 2024 der Fall sein wird.

E-Invoicing: KSeF bleibt auf freiwilliger Basis verfügbar

Es bleibt unklar, ob das Ministerium diese Gelegenheit nutzen wird, um die bereits bekannten Defizite des KSeF-Systems zu beheben, wie z. B. die Unfähigkeit, den über die Plattform ausgestellten Rechnungen Anhänge beizufügen. Diese gängige Geschäftspraxis wird derzeit vom KSeF-System nicht unterstützt, so dass die Unternehmen vor der wenig beneidenswerten Aufgabe stehen, Anhänge separat per E-Mail oder auf anderem Wege zu versenden, und die Käufer diese Anhänge mit der über KSeF erhaltenen Rechnung abgleichen müssen.

Gleichzeitig wurden Zweifel an der Vereinbarkeit von KSeF mit den von der Europäischen Kommission geplanten ViDA-Reformen („VAT in the Digital Age“, Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) geäußert. ViDA ist zwar noch nicht genehmigt, wird aber wahrscheinlich irgendwann in Kraft treten. Damit steht Polen vor der dringenden Notwendigkeit, KSeF erneut anzupassen, um den Anforderungen der Reformen gerecht zu werden.

Obwohl die Entscheidung des Ministers pragmatisch als ein Schritt zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität begrüßt werden kann, ist sie auch ein Rückschlag für die vielen Unternehmen, die bereits in Technologie investiert haben, um sich mit KSeF zu verbinden.

OpenText erhielt jedoch direkt vom polnischen Finanzministerium die Bestätigung: „KSeF funktioniert immer noch in einer optionalen Version, und Sie können es nutzen. Steuerzahler können ihre Finanz- und Buchhaltungsprogramme nach wie vor mit dem Nationalen E-Rechnungssystem verbinden.“ Mit anderen Worten: KSeF kann nach wie vor auf freiwilliger Basis genutzt werden, so wie es seit Januar 2022 der Fall ist, und polnische Unternehmen können ihre E-Invoicing-Lösung weiterhin mit KSeF einführen.

Eine einmalige Gelegenheit, die Vorteile des E-Invoicing zu testen

Wie wir alle wissen, bringt die Einführung von E-Invoicing erhebliche Vorteile mit sich, da die Kosten und der Aufwand, die mit der manuellen Rechnungsbearbeitung verbunden sind, reduziert werden. Dies führt zu schnelleren Zahlungen, verbessertem Cashflow und optimierten Kunden- und Lieferantenbeziehungen.

Für Lieferanten, die Rechnungen an ihre Kunden schicken, besteht weiterhin die Verpflichtung, die Zustimmung des Käufers zur Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung einzuholen. Der Käufer muss jedoch keine direkte API-Verbindung zu KSeF herstellen, um seine Rechnungen elektronisch zu erhalten. Er kann sich registrieren, um Rechnungen manuell vom KSeF-Portal im PDF-, XML- oder HTML-Format herunterzuladen. Mehrere Rechnungen können zusammen im ZIP-Format heruntergeladen werden.

Käufer, die Rechnungen von ihren Lieferanten erhalten, können proaktiv ihre Zustimmung erteilen, um ihre Rechnungen zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass größere Lieferanten aufgrund der vielen geschäftlichen Vorteile gerne mit der automatisierten elektronischen Rechnungsstellung fortfahren werden.

OpenText Professional Services Community Survey kann Kunden dabei behilflich sein, herauszufinden, welche ihrer Kunden bereit sind, elektronische Rechnungen über KSeF zu empfangen, und welche ihrer größeren Lieferanten willens und in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu versenden.

Die Unternehmen sollten dies daher als Chance und nicht als Manko sehen. Da die Regierungen die Komplexität der nationalen Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung erkennen, müssen auch die Unternehmen begreifen, dass dies komplizierter sein wird, als sie erwarten. Dies gilt vor allem für multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Ländern, die von den bevorstehenden Vorschriften nicht nur in Polen, sondern auch in Rumänien und Malaysia (2024), Deutschland, Griechenland, Spanien und der Slowakei (2025) sowie Frankreich, Belgien, Kroatien und Lettland (2026) betroffen sind.

Diese Welle bevorstehender Mandate wird unglaubliche Anforderungen an die Unternehmen stellen, ihre gesamten Order-to-Cash- und Procure-to-Pay-Prozesse in kürzester Zeit zu modernisieren und zu digitalisieren, und zwar auf eine Art und Weise, die eine weitaus größere Agilität ermöglicht. Eine agile und zuverlässige weltweite Plattform für die elektronische Rechnungsstellung wird eine absolute Notwendigkeit sein, um die Anforderungen mehrerer nationaler Mandate in sehr kurzer Zeit zu erfüllen.

Polens „freiwillige Option“ ist daher ein perfekter, risikoarmer Ansatz, um Ihre Strategie und Plattform für die elektronische Rechnungsstellung im Vorfeld des nächsten großen Mandats auszuprobieren und zu testen.

E-Invoicing & VAT Compliance – News und Updates

Februar 2024: Belgien – Das E-Invoicing-Mandat ist wieder auf der Tagesordnung und für den 1. Januar 2026 geplant

Entgegen den Befürchtungen, dass die elektronische Rechnungsstellung bis Ende 2024 vom Tisch sein würde, hat der belgische Finanzminister einen Gesetzesvorschlag zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für inländische Business-to-Business (B2B)-Transaktionen wieder auf den Weg gebracht. Der vom Ministerrat am 29. September 2023 angenommene Gesetzesentwurf sieht die Einführung der E-Invoicing-Pflicht zum 1. Januar 2026 vor.

Der Gesetzentwurf wurde von der Abgeordnetenkammer am 1. Februar 2024 angenommen und wartet nun auf das königliche Siegel und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Belgien muss zwar noch eine Ausnahmeregelung von der Europäischen Kommission erhalten, um fortfahren zu können, aber der Antrag wurde im Oktober 2023 eingereicht. Es gibt also keinen Grund zu der Annahme, dass eine solche Ausnahmeregelung abgelehnt werden könnte. Dennoch bleibt dies ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Mandat für die elektronische Rechnungsstellung.

Was fällt in den Geltungsbereich?

Das vorgesehene Mandat für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich gilt für alle in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen und für belgische Niederlassungen ausländischer Unternehmen (ausländische Unternehmen, die in Belgien lediglich für MwSt-Zwecke registriert sind, fallen nicht darunter).

Die Unternehmen wären verpflichtet, Rechnungen in einem elektronischen, strukturierten Datenformat für Inlandsgeschäfte in Belgien auszustellen. Das vorgesehene Format ist PEPPOL-BIS UBL, das mit dem EU-Standardformat EN-16931 übereinstimmt.

Diese Rechnungen müssen über das PEPPOL-Netz oder ein anderes, von beiden Parteien vereinbartes, konformes System ausgetauscht werden. PEPPOL wurde ursprünglich für die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (Business to Government, B2G) eingerichtet, und obwohl es schrittweise für Anwendungsfälle zwischen Unternehmen (Business to Business, B2B) erweitert wurde, bildet es noch nicht die Grundlage für ein nationales Mandat für E-Invoicing im B2B-Bereich, wie es hier vorgeschlagen wird. Daher kann es bei der Umsetzung des Mandats durchaus noch zu Problemen kommen.

Das PEPPOL-Netz wird über zertifizierte Zugangspunkte betrieben, welche die Datensicherheit, die Integrität der Transaktionsdaten und die Authentizität der an einem Austausch beteiligten Parteien gewährleisten. Während Unternehmen durchaus das Recht haben, einen eigenen PEPPOL-Zugangspunkt zu erwerben oder zu bauen, wird das Modell hauptsächlich von Dienstleistern wie OpenText in einem “ Four-Corner-Modell“ oder interoperablen Modell genutzt.

Wenn das Mandat in Kraft tritt, wird der Versand von manuellen Papierrechnungen zusammen mit PDF-Rechnungen per E-Mail sowie anderen elektronischen Rechnungsstellungsmethoden wie dem traditionellen EDI im nationalen B2B-Kontext nicht mehr zulässig sein.

Für Unternehmen, die bereits in OCR-Technologie oder elektronische Rechnungsstellungslösungen investiert haben, die ausschließlich auf PDF oder EDI basieren, wird dies zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

Was ist anders als beim letzten Versuch?

Wie wir in unserem Update vom August 2023 berichteten, haben politische Unstimmigkeiten den Prozess zuvor zum Scheitern gebracht. Was ist also dieses Mal anders?

Diesmal wird ein einziger „Big-Bang“-Ansatz ohne stufenweise Umsetzung vorgeschlagen: Das Mandat würde ab dem 1. Januar 2026 für alle belgischen Unternehmen gelten, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.

Es wird erwartet, dass eine damit verbundene elektronische Meldepflicht zu einem späteren Zeitpunkt definiert und eingeführt wird. Höchstwahrscheinlich wird es sich dabei jedoch um ein einfaches „5-Corner-Modell“ handeln, wie es bereits in Ländern wie Ungarn und Südkorea angewandt wird. Dabei melden die Dienstleistungsanbieter eine Teilmenge der Rechnungsdaten an ein staatliches Portal.

Dies ist ein sehr pragmatischer Ansatz. Sobald die Anlaufphase abgeschlossen ist und alle Steuerzahler erfolgreich Rechnungen senden/empfangen und von den Vorteilen profitieren, die mit der Abschaffung manueller Rechnungen verbunden sind, wird es relativ einfach sein, den zusätzlichen Reporting-Schritt hinzuzufügen. Wenn doch nur alle Steuerbehörden einen solch pragmatischen Ansatz verfolgen würden, der sich zunächst auf die geschäftlichen Vorteile für die Steuerzahler konzentriert, bevor zusätzliche Belastungen im Zusammenhang mit der Steuerberichterstattung hinzugefügt werden.

Seien Sie vorbereitet

Während es bereits Fälle gab, in denen Länder ihr Mandat für die elektronische Rechnungsstellung verzögert haben, ist der belgische Ansatz bewusst einfach gehalten und nutzt das bestehende, bewährte PEPPOL-Netz, um potenzielle Komplikationen im Zusammenhang mit der technischen Architektur und Skalierbarkeit zu vermeiden.

Trotz der scheinbar weit entfernten Umsetzungsfrist und der offensichtlichen Schlichtheit des Modells sollten die Unternehmen dennoch so bald wie möglich mit den Vorbereitungen für das potenzielle neue Mandat beginnen. Wenn Sie PEPPOL in Belgien bereits nutzen, z. B. für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich, werden Sie feststellen, dass es nicht viel zu tun gibt. Aber für diejenigen, die PEPPOL zum ersten Mal nutzen, bleibt noch einiges an Arbeit zu tun.

Und natürlich ist Belgien nur eines von vielen Ländern, die ihr Mandat bald erhalten werden. Polen hat zwar verschoben, und es wurde noch kein Datum festgelegt, aber es wird mit ziemlicher Sicherheit 2025 so weit sein. Auch in Deutschland, Spanien und der Slowakei werden die Mandate 2025 anlaufen. Und 2026 wird nicht nur Belgien ein Mandat einführen, sondern sicherlich auch Frankreich, Kroatien und Lettland.

Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind, müssen sich nicht nur mit einem, sondern mit zwei, drei, vier oder sogar noch mehr Mandaten in kurzer Folge befassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ihnen die Ressourcen ausgehen werden.

Daher ist es sehr sinnvoll, jetzt mit der Umsetzung einer weltweiten E-Invoicing-Strategie zu starten.

Februar 2024: Das Mandat Malaysias für die elektronische Rechnungsstellung und was wir bisher wissen

Malaysia hat sich der wachsenden Zahl von Ländern angeschlossen, die ein neues obligatorisches System für die elektronische Rechnungsstellung angekündigt haben. Das System wird nicht nur auf die Einhaltung der Steuervorschriften ausgerichtet sein und „Steuerausfälle“ verringern, sondern auch die Steuererklärung effizienter machen. Zu den erklärten Zielen des Mandats gehören außerdem die Verbesserung der Effizienz der Unternehmen und die Förderung der digitalen Wirtschaft.

E-Invoicing ist zwar seit 2015 möglich, war aber fakultativ und hat sich kaum durchgesetzt. Die vom Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) angekündigten neuen Pläne für ein Mandat zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) werden schrittweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf der Grundlage der Unternehmenseinnahmen eingeführt.

MyInvois-Portal – Details im Überblick

Der malaysische Ansatz umfasst eine zentrale Regierungsplattform namens „MyInvois“, die Rechnungen validiert. Daher wird dieser Ansatz als Clearing-Modell eingestuft. Die MyInvois-Plattform genehmigt die Rechnungen vor der Ausstellung und versieht sie mit einer eindeutigen digitalen Zertifizierungsnummer. Nach der Prüfung muss der Lieferant die validierte elektronische Rechnung an den Käufer/Kunden übermitteln.

Unternehmen können sich entweder direkt mit dem MyInvois-Portal verbinden oder ihre eigene Anwendung nutzen, sofern diese in der Lage ist, sich über die veröffentlichte API zu integrieren.

Für Unternehmen mit geringem Rechnungsaufkommen ist eine direkte Anbindung an MyInvois möglich. Hier können die Rechnungen manuell über ein Webformular eingegeben oder entweder einzeln oder als Stapel über eine Tabellenkalkulation hochgeladen werden. Das Portal unterstützt alle wesentlichen Prozesse der elektronischen Rechnungsstellung, einschließlich Rechnungserstellung, -einreichung, -einsicht, -stornierung oder -ablehnung.

Die Stornierung/Ablehnung muss innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Validierung erfolgen.

Wer die API-Option nutzt, kann diese entweder über eine bestehende Geschäftsanwendung wie Ihr ERP, sofern es die API unterstützt, oder über einen Dienstleister aktivieren. Die Rechnungen können im XML- oder JSON-Format übermittelt werden.

Das neue System sieht 55 Pflichtfelder sowie zusätzliche Anhänge für bestimmte Sachverhalte vor.

Wenn Rechnungen nicht die vorgeschriebenen Angaben enthalten oder nicht das richtige Format haben, werden sie automatisch abgelehnt.

Weitere Einzelheiten zu den funktionalen und technischen Anforderungen finden Sie auf dem IRBM-Portal.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Mandats umfasst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen. Sowohl Einfuhren als auch Ausfuhren müssen an das IRBM-Portal MyInvois gemeldet werden.

Rechnungen, Gutschriften, Belastungsanzeigen und Erstattungsanzeigen fallen in den Anwendungsbereich des Mandats. Auch selbst ausgestellte Rechnungen fallen in den Anwendungsbereich. Es gibt einige Ausnahmen, die in den technischen Spezifikationen auf dem IRBM-Portal ausführlich beschrieben sind.

Zeitplan

Der ursprüngliche Termin für die Umsetzung des Mandats wurde von Juni 2024 auf August 2024 verschoben und von vier auf drei Phasen leicht vereinfacht. Der Zeitplan sieht nun wie folgt aus:

  • Für Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen RM (Malaysischer Ringgit) gilt nun der 1. August 2024.
  • Für Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz zwischen 25 und 100 Mio. RM gilt weiterhin der 1. Januar 2025 als Stichtag. Damit wird der Zeitplan vereinfacht, da eine zusätzliche Phase, die ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehen war, für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 25 und 50 Millionen RM entfällt. Diese sind nun alle in den früheren Termin einbezogen.
  • Für alle übrigen Steuerzahler schließlich beginnt die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung am 1. Januar 2027.

Februar 2024: Frankreich – „To PDP, or not to PDP, that is the question“

„Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern des wütenden Geschicks erdulden oder, sich waffnend gegen eine See von Plagen, durch Widerstand sie enden? Sterben – schlafen“ Dieser berühmte Monolog aus Hamlet ist der Kernpunkt des Dilemmas des Helden. Und genau das ist auch das Dilemma, vor dem die Unternehmen in Frankreich heute stehen. Die Frage, um die es hier geht, lautet: Soll eine Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) für die bevorstehende französische E-Invoicing-Reform genutzt werden oder nicht?

Akt I: Das Mandat

„Die ganze Welt ist eine Bühne, und alle Männer und Frauen sind nur Spieler.“ In unserem Stück wird die Bühne von der französischen Regierung gestellt, die ab September 2026 die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen im B2B-Bereich vorschreibt. Die Akteure sind natürlich alle Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und sich an diese neue Realität anpassen müssen.

Akt II: Die Wahl

„Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage“. Nutzer eines PDP sein oder nicht sein? Das ist die Frage, die sich Unternehmen stellen müssen. Die von den französischen Steuerbehörden registrierte und zugelassene PDP bietet mehr Funktionalitäten und Flexibilität als die öffentliche Plattform (PPF) oder ein regulärer, nicht zertifizierter Dematerialisierungsbetreiber (Dematerialization Operator, OD). Sie kann jedes EDI-Format verarbeiten, Archivierungstools bereitstellen und spezifische Geschäftsanwendungen anbieten.

  • Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) sind staatlich zertifizierte E-Invoicing-Dienstleister. Sie können elektronische Rechnungen direkt beim Dienstleister des Käufers ausstellen und empfangen, ohne den Umweg über das öffentliche Rechnungsportal (PPF) zu beschreiten. PDPs können elektronische Rechnungen in Standardformate wie Factur-X, UN/CEFACT CII und UBL 2.1 konvertieren, um der EU-Norm zu entsprechen.
  • Dematerialisierungsdienstleister (OD) bieten ähnliche Funktionen wie PDPs, sind aber nicht von der Regierung zertifiziert. Sie können keine elektronischen Rechnungen direkt ausstellen oder empfangen. Stattdessen müssen sie die PPF als Vermittler nutzen, um elektronische Rechnungen ausstellen zu können.

Akt III: Die Überlegungen

„Es gibt weder etwas Gutes noch etwas Schlechtes, doch das Denken bestimmt es.“ Bei der Entscheidung für oder gegen einen PDP müssen die Unternehmen verschiedene Parameter berücksichtigen: die Art der zu verarbeitenden Rechnungen, Fragen der Datenverwaltung, die Beziehungen zwischen Kunden und Lieferanten, die Übermittlungsmethoden und die erforderlichen spezifischen Merkmale und Funktionen. Auch die Kosten werden ein wichtiges Kriterium sein, da Dienstleister, die sich als PDP zertifizieren lassen, erhebliche zusätzliche Betriebskosten haben, um ihren PDP-Status zu erreichen und zu erhalten.

Es geht nicht darum, was gut oder schlecht ist, sondern darum, was den Anforderungen des Unternehmens am besten entspricht.

Akt IV: Die Lösung

„Manche werden groß geboren, einige erlangen Größe, und manchen wird Größe hinterhergeworfen.“ OpenText ist ein führender Anbieter von E-Invoicing-Lösungen und hat sich um die Rolle des PDP in Frankreich beworben. Die Liste aller Unternehmen, die sich beworben haben, finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde hier.

Natürlich ist die Beantragung des PDP-Status keine Garantie dafür, ihn auch zu erhalten. Die Fristen für den Abschluss der Zertifizierung sind noch etwas vage. Der PDP-Status wird erst verliehen, wenn die Interoperabilitätstests mit der öffentlichen PPF-Plattform abgeschlossen sind. Als weltweit agierendes und profitables Unternehmen, das seine eigenen Rechenzentren und Support-Infrastrukturen in der Europäischen Union unterhält, ist OpenText jedoch zuversichtlich, den PDP-Status zu erlangen.

OpenText beabsichtigt, in Frankreich sowohl als OD (Dematerialization Operator) als auch als PDP (Partner Dematerialization Platform) zu agieren, da nicht alle Unternehmen alle Funktionen einer PDP benötigen.

Wir bieten außerdem den OpenText E-Invoicing Mandate Readiness Check Service an, um Kunden dabei zu unterstützen, den Output aus ihren ERP-/Finanz-/Buchhaltungssystemen zu bewerten, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen der französischen Gesetzgebung erfüllt.

Wenn Sie eine Partnerschaft mit OpenText eingehen, können wir Ihnen dabei helfen, Ihren Weg zur elektronischen Rechnungsstellung erfolgreich zu beschreiten und das „unentdeckte Land, aus dem kein Reisender zurückkehrt“ mit Zuversicht zu betreten.

Akt V: Das Fazit

„Ende gut, alles gut“. Mit der richtigen Wahl des Partners können Unternehmen einen reibungslosen Übergang zum neuen E-Invoicing-System sicherstellen. Die Frage „PDP oder nicht PDP“ wird beantwortet, und am Ende ist alles gut, weil die Vorschriften erfolgreich eingehalten werden.


Haftungsausschluss: Dieser Newsletter soll die Richtung widerspiegeln, in die sich die Branche bewegt, und stellt keine Verpflichtung für die OpenText Active Invoices with Compliance (AIC) Produkte dar, eine bestimmte Vorschrift zu erfüllen.
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